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Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit ist zu unterscheiden von der Erwerbsunfähigkeit. Wer beispielsweise aufgrund eines Knieschadens nicht mehr als Dachdecker tätig sein kann, ist eventuell dennoch in der Lage, in einem Baumarkt als Verkäufer zu arbeiten. Der Staat darf einem Berufsunfähigen die Ausübung einer solchen alternativen Tätigkeit vorschreiben, selbst wenn die Arbeit nicht der Ausbildung der Person entspricht. Kann die Person eine solche Tätigkeit drei bis sechs Stunden täglich ausüben, erhält sie im Durchschnitt nur 15 Prozent des vorherigen Bruttolohns. Selbst wenn sie weniger als drei Stunden arbeiten kann, sind nur etwa 30 Prozent zu erwarten.

Da dies nicht ausreicht, um den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, sollte man unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie tritt ein, wenn infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall der Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Es empfiehlt sich, eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen, die keine "abstrakte Verweisung" enthält, da man sonst bei Berufsunfähigkeit eventuell einen anderen Beruf ausüben muss und keine Rente erhält.

Bitte beachten Sie auch den Vergleich und den Rechner zum Thema auf www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de.

 

 

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