Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Die
Berufsunfähigkeit ist zu unterscheiden von der Erwerbsunfähigkeit. Wer
beispielsweise aufgrund eines Knieschadens nicht mehr als Dachdecker tätig
sein kann, ist eventuell dennoch in der Lage, in einem Baumarkt als
Verkäufer zu arbeiten. Der Staat darf einem Berufsunfähigen die Ausübung
einer solchen alternativen Tätigkeit vorschreiben, selbst wenn die Arbeit
nicht der Ausbildung der Person entspricht. Kann die Person eine solche
Tätigkeit drei bis sechs Stunden täglich ausüben, erhält sie im
Durchschnitt nur 15 Prozent des vorherigen Bruttolohns. Selbst wenn sie
weniger als drei Stunden arbeiten kann, sind nur etwa 30 Prozent zu
erwarten.
Da dies nicht ausreicht, um den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten,
sollte man unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie
tritt ein, wenn infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall
der Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Es empfiehlt
sich, eine gute und günstige
Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen, die keine "abstrakte
Verweisung" enthält, da man sonst bei Berufsunfähigkeit eventuell einen
anderen Beruf ausüben muss und keine Rente erhält.
Bitte beachten Sie auch den Vergleich und den Rechner zum
Thema auf
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de.